§ 3 Inkrafttreten
In Kraft seit 04. August 2026
Up-to-date
StO-KVO 2026
Gliederung
Wiedergabe der unveränderten Länderliste in Anhang I
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Die Länderliste gilt für den 1. März 2026 und jeweils den 1. März der darauf folgenden Jahre, solange nicht eine neue Kundmachung erfolgt.
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