Vorwort
Am 1. März 2025 finden sich folgende Staaten auf der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke:
1. Anhang I: Amerikanisch-Samoa; Anguilla; Fidschi; Guam; Palau; Panama; Russische Förderation; Samoa; Trinidad und Tobago; Amerikanische Jungferninseln; Vanuatu.
2. Anhang II: Antigua und Barbuda; Belize; Britische Junfgerninseln; Brunei Darussalam; Eswatini; Seychellen; Türkei; Vietnam.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Die Länderliste gilt für den 1. März 2025 und jeweils den 1. März der darauf folgenden Jahre, solange nicht eine neue Kundmachung erfolgt.