§ 4 Meldekonventionen
In Kraft seit 01. Januar 2017
Up-to-date
Beträge sind in Einer kaufmännisch gerundet anzugeben. Prozentsätze sind kaufmännisch gerundet mit vier Nachkommastellen zu melden. Zur Umrechnung von Fremdwährungsnomina ist der Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zum Monatsultimo zu verwenden.
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