§ 5 Elektronisches Meldesystem
In Kraft seit 22. Juli 2026
Up-to-date
Standort-V
(1) Meldungen betreffend Schlechtfälle im Zusammenhang mit nicht den Genauigkeitskriterien entsprechenden Anruferstandort sind der RTR-GmbH ausschließlich im von dieser vorgegebenen elektronischen Format zu übermitteln.
(2) Meldungen haben spätestens zwei Werktage nach Auftreten des Schlechtfalls zu erfolgen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden