§ 41 Inkrafttreten
In Kraft seit 18. Januar 2016
Up-to-date
Diese Verordnung tritt am 18. Jänner 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Anforderungen an Sportboote, BGBl. II Nr. 276/2004, in der Fassung BGBl. II Nr. 386/2010, außer Kraft.
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