§ 23 Begutachtung nach Bauausführung
In Kraft seit 18. Januar 2016
Up-to-date
SpBV 2015
Gliederung
4. Abschnitt Konformitätsbewertung
§ 23 Begutachtung nach Bauausführung
Die in §§ 19 Abs. 2, 3 und 4 genannte Begutachtung nach Bauausführung ist nach Anhang V durchzuführen.
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