Anl. 2
In Kraft seit 18. Januar 2016
Up-to-date
Mit einem Zündschutz versehene Vorrichtungen für Innenbordmotoren, Ottomotoren mit Z-Antrieb und Räume für Ottokraftstoffbehälter,
Startschutzvorrichtungen für Außenbordmotoren,
Steuerräder, Lenkvorrichtung und Verkabelung,
Kraftstoffbehälter, die für den festen Einbau bestimmt sind, und Kraftstoffleitungen,
vorgefertigte Luken und Seitenfenster.
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