§ 9 Systemdienstleistungsentgelt
In Kraft seit 01. Januar 2026
Up-to-date
Für das von Einspeisern, einschließlich Kraftwerksparks, mit einer Anschlussleistung von mehr als fünf MW zu entrichtende Systemdienstleistungsentgelt werden folgende Entgelte in Cent bestimmt:
1. Bereich Österreich: 0,0800/kWh;
2. Bereich Tirol: 0,0800/kWh;
3. Bereich Vorarlberg: 0,0800/kWh.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden