§ 9 Systemdienstleistungsentgelt
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
Für das von Einspeisern, einschließlich Kraftwerksparks, mit einer Anschlussleistung von mehr als fünf MW zu entrichtende Systemdienstleistungsentgelt werden folgende Entgelte in Cent bestimmt:
1. Bereich Österreich: 0,0840/kWh;
2. Bereich Tirol: 0,0840/kWh;
3. Bereich Vorarlberg: 0,0840/kWh.
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