§ 6 Netzverlustentgelt
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
Für das je Zählpunkt zu entrichtende Netzverlustentgelt werden jeweils folgende Entgelte bestimmt:
a) Für sämtliche Einspeiser (unabhängig von Netzebene und Netzbereich) 0,304 Cent/kWh;
b) Für Entnehmer je Netzebene (NE) und Netzbereich in Cent/kWh:
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