§ 13
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
Die Ausgleichszahlungen werden als Nettozahlungen in TEUR, die Jahresbeträge darstellen, festgelegt und sind in pro festgelegtem Zeitraum jeweils gleichen Teilbeträgen monatlich wie folgt zu leisten:
1. Netzbereich Niederösterreich:

2. Netzbereich Steiermark:

3. Netzbereich Tirol:

4. Netzbereich Vorarlberg:

5. Netzbereich Oberösterreich:

6. Netzbereich Linz:

Rückverweise
Keine Verweise gefunden