BundesrechtVerordnungenSKS-Prüfungsverordnung§ 3

§ 3Grundelemente des SKS

Jedes SKS hat folgende Grundelemente zu enthalten, die schriftlich zu dokumentieren sind:

1. das Kontrollumfeld,

2. die Ziele des SKS,

3. die Beurteilung der steuerrelevanten Risiken,

4. die Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen,

5. die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen,

6. die Sanktions- und Präventionsmaßnahmen,

7. die Maßnahmen zur Überwachung und Verbesserung.

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