Jedes SKS hat folgende Grundelemente zu enthalten, die schriftlich zu dokumentieren sind:
1. das Kontrollumfeld,
2. die Ziele des SKS,
3. die Beurteilung der steuerrelevanten Risiken,
4. die Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen,
5. die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen,
6. die Sanktions- und Präventionsmaßnahmen,
7. die Maßnahmen zur Überwachung und Verbesserung.
Rückverweise
SKS-PV · SKS-Prüfungsverordnung
§ 11 Beschreibung des SKS
…SKS. (2) Die in der Beschreibung des SKS enthaltenen Aussagen sind dann angemessen dargestellt, wenn sie den Erfordernissen des Unternehmens entsprechend auf sämtliche Grundelemente des SKS (§ 3) eingehen und keine falschen oder widersprüchlichen Angaben, unangemessene Verallgemeinerungen oder unausgewogene und verzerrte Darstellungen enthalten. Die Darstellung von Prozessen, die kein oder ein geringes Risikopotential…
§ 2 Begriffsbestimmungen
…des SKS: Die Grundelemente des SKS sind die konkreten inhaltlichen Anforderungen an das SKS, die im SKS jedenfalls enthalten sein müssen und zu berücksichtigen sind. 3. Beschreibung des SKS: Die Beschreibung des SKS ist die vom Unternehmer vorgelegte schriftliche und/oder bildliche Darstellung zu sämtlichen Grundelementen des SKS (§ 3). 4. Prüfung des…