– Änderungen einzelner Elemente der rechtlichen und betrieblichen Struktur (Gründung, Auflösung von Gesellschaften; Errichtung, Schließung, Verlagerung von Betrieben und Teilbetrieben; Funktionsverlagerungen)
– Umgründungen – Änderung in der Gesellschafterstruktur (Stiftungen, Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechtes aufgrund eines DBA – primär in Bezug auf Drittstaaten)
– Transaktionen (neue Transaktionen und deren Änderungen betreffend Waren, Dienstleistungen, Finanzierung, Intellectual Property)
– Vermögenstransfers (außerhalb des UmgrStG)
– Risikoänderungen (Zuordnung auf Konzerngesellschaften)
– Downsizing der Produktion
– Änderung der Vertriebsmodelle
– Verlagerung immaterielles Vermögen (Patente, Know-how etc.)
– Debt-Push-Down Modelle
– Maßgebliche Änderungen in der Konzernfinanzierung
– Änderungen wie zB Errichtung, Erweiterung, Ausscheiden, Auflösung
– Änderung der Beteiligungsverhältnisse an ausländischen Gruppenmitgliedern
Rückverweise
SKS-PV · SKS-Prüfungsverordnung
§ 6 Beurteilung der steuerrelevanten Risiken
…1) Die Einrichtung eines SKS beruht auf einer Beurteilung der steuerrelevanten Risiken durch ein systematisches Verfahren zur Identifizierung, Analyse und Bewertung dieser Risiken. (2) Die Beurteilung der steuerrelevanten Risiken erfolgt…