Anl. 1
Anl. 1 — SKS-PV
Anl. 1 — SKS-PV
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 340/2018
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2019
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40210195
Zuletzt nach Updates gesucht am
– Beteiligungen
– Anlagevermögen
– Umlaufvermögen
– KESt (outbound)
– Quellensteuern und deren Anrechnung (inbound)
– Evidenzhaltung
– Steuerfreie Erträge
– Ausländische Betriebstätten
– Ergebnisabführungsverträge
– Zinsaufwand
– Lizenzaufwand
– Empfänger-Kenntnis (Lizenzen, Zinsen, Provisionen, Beneficial Owner)
– Permanente Abweichungen (zB Managergehälter)
– Prämien (insbesondere Forschungsprämie)
– Verrechnungspreisdokumentation
– Offenlegung von Treuhandverhältnissen
– Behördenauflagen (zB Umwelt)
– Patentklagen
– durch interne Revision aufgedeckte Malversationen
– Eingeleitete Kartellverfahren und Verstöße gegen das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
– Abstimmung von Vorgruppenverlusten
– Verrechnung von Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder (auch Betriebsstätten)
– Verlustrücktrag bei ausländischen Gruppenmitgliedern
– Gewinnermittlung im Ausland
– Laufende MLCs, Simultan BPs, Joint Audits
– Rulings, APAs
– Verständigungsverfahren
– Gegenberichtigungsverfahren
– Unternehmereigenschaft/Organschaft
– Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen (Buch- und Belegnachweise, grenzüberschreitende Reihen- und Dreiecksgeschäfte)
– Prüfung des Ortes der Lieferungen und Leistungen
– Anwendung des richtigen Steuersatzes
– Prüfung der Steuerschuldnerschaft gemäß Reverse Charge-Verfahren
– Abziehbarkeit der Vorsteuern (dem Grunde nach sowie Ordnungsmäßigkeit der Rechnungen)
Außerhalb rein steuertechnischer bzw. rechtlicher Belange sind Maßnahmen des Unternehmers zu adressieren, die möglicherweise eine Auswirkung auf die Qualität steuerlich relevanter Daten im Allgemeinen haben können. Die diesbezüglichen Risikofelder sind beispielsweise:
– Shared Service Centers (Errichtung, Outsourcing, laufender Betrieb)
– IT-Änderungen (zB Einführung, Systemwechsel, Upgrades)
– Verlagerung der Buchführung ins Ausland
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