§ 19 Verwendungszweck
In Kraft seit 30. Juni 2012
Up-to-date
(1) ICN dienen der Adressierung von internationalen geschlossenen Benutzergruppen in öffentlichen Kommunikationsnetzen.
(2) Die grundsätzliche Struktur der Identifizierungscodes für internationale geschlossene Benutzergruppen richtet sich nach der ITU-T-Empfehlung X.180 (11/88).
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