§ 13 Verwendungszweck
In Kraft seit 30. Juni 2012
Up-to-date
(1) Ein MNC dient der Adressierung eines öffentlichen mobilen Kommunikationsnetzes.
(2) Die grundsätzliche Struktur der Adressierung von mobilen Endgeräten und Teilnehmern eines mobilen Kommunikationsnetzes richtet sich nach der ITU-T-Empfehlung E.212 (05/2008).
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