§ 10 Verwendungszweck
In Kraft seit 30. Juni 2012
Up-to-date
(1) Ein DNIC dient zur Identifikation von Datennetzen im internationalen Datennetz.
(2) Die grundsätzliche Struktur richtet sich nach der ITU-T-Empfehlung X.121 (10/00).
Rückverweise
Keine Verweise gefunden