§ 1 Zweck
In Kraft seit 30. Juni 2012
Up-to-date
Ziel dieser Verordnung ist die effiziente Strukturierung und Verwaltung spezieller Kommunikationsparameter, um den Anforderungen von Nutzern und Bereitstellern in objektiver, transparenter und nichtdiskriminierender Weise zu entsprechen.
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