§ 10 In-Kraft-Treten
In Kraft bis 31. Dezember 2015
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres über den Zugang zur Ausbildung an der Sicherheitsakademie (Sicherheitsakademie-Ausbildungsverordnung), BGBl. II Nr. 360/2002 außer Kraft.
(3) Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
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