BundesrechtVerordnungenSeen- und Fluss-Verkehrsordnung

Seen- und Fluss-Verkehrsordnung

SFVO
In Kraft seit 30. Juni 2023
Up-to-date

Auf Grund der §§ 1, 5 Abs. 10, 9, 11, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 bis 4, 14, 16 Abs. 1 und 2, 17 Abs. 2 bis 4, 18 Abs. 2 und 3, 23 Abs. 1, 25 Abs. 3, 27 Abs. 2, 35 sowie 37 Abs. 3 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2012, wird nach Maßgabe des § 153 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministerinnen beziehungsweise den Bundesministern für Finanzen, für Inneres, für Landesverteidigung und Sport sowie für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, verordnet:

Inhaltsverzeichnis
Art / Paragraf Gegenstand / Bezeichnung
1. Teil Geltungsbereich
§ 1. Örtlicher Geltungsbereich
§ 2. Sachlicher Geltungsbereich
2. Teil Grundsätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf Seen und Flüssen 1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen
§ 3. Begriffsbestimmungen
§ 4. Schiffsführer
§ 5. Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
§ 6. Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 7. Verhalten unter besonderen Umständen
§ 8. Benutzung der Gewässer
§ 9. Höchstzulässige Beladung, Höchstzahl der Fahrgäste, Sicht
§ 10. Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
§ 11. Besetzung des Ruders
§ 12. Schiffsurkunden und andere Dokumente
§ 13. Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
§ 14. Schutz der Schifffahrtszeichen und der Bezeichnung der Gewässer
§ 15. Beschädigung von Anlagen
§ 16. Verbot des Einbringens in das Gewässer
§ 17. Rettung und Hilfeleistung
§ 18. Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge
§ 19. Havarien
§ 20. Besondere Anweisungen
§ 21. Überwachung
§ 22. Anordnungen vorübergehender Art
§ 23. Schifffahrtsbetrieb – Allgemeine Bestimmungen
§ 24. Fahrgastschifffahrt
§ 25. Betrieb von Fähren
§ 26. Sturmwarnung
§ 27. Veranstaltungen
§ 28. Übernahme von Treibstoff (Bunkern)
§ 29. Schiffskraftstoffe
§ 30. Ausrüstung von Sportfahrzeugen
§ 31. Meldungen
§ 32. Transport gefährlicher Güter
2. Kapitel Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge
§ 33. Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge
§ 34. Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
§ 35. Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
§ 36. Kennzeichen der Anker
3. Kapitel Bezeichnung der Fahrzeuge 1. Abschnitt Allgemeines
§ 37. Anwendung und Begriffsbestimmungen
§ 38. Lichter
§ 39. Tafeln, Flaggen und Wimpel
§ 40. Zylinder, Bälle, Kegel und Doppelkegel
§ 41. Verbotene Lichter und Zeichen
§ 42. Ersatzlichter
§ 43. Verbotener Gebrauch von Leuchten, Scheinwerfern, Tafeln, Flaggen usw.
2. Abschnitt Nacht- und Tagbezeichnung 2.A Bezeichnung während der Fahrt
§ 44. Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb sowie von Schub- und Koppelverbänden
§ 45. Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
§ 46. Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
§ 47. Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
§ 48. Bezeichnung der Fahrgastschiffe
§ 49. Bezeichnung der Schwimmkörper und der schwimmenden Anlagen in Fahrt
2.B Bezeichnung beim Stillliegen
§ 50. Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen
§ 51. Bezeichnung stillliegender Schwimmkörper und schwimmender Anlagen
§ 52. Bezeichnung der Netze und Ausleger von stillliegenden Fahrzeugen sowie anderer Fischereigeräte
§ 53. Bezeichnung schwimmender Geräte in Betrieb sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
§ 54. Bezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können
3. Abschnitt Besondere Zeichen
§ 55. Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie der Feuerlöschboote und Fahrzeuge für Rettungszwecke
§ 56. Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, die Arbeiten im Gewässer durchführen
§ 57. Zusätzliche Bezeichnung zum Schutz gegen Wellenschlag
§ 58. Notzeichen
§ 59. Verbot, das Fahrzeug zu betreten
§ 60. Verbot, an Bord zu rauchen und offenes Licht oder Feuer zu verwenden
§ 61. Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, von denen aus gefischt wird
§ 62. Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Einsatz von Tauchern
4. Kapitel Schallzeichen und Sprechfunk
§ 63. Allgemeines
§ 64. Gebrauch der Schallzeichen
§ 65. Schallzeichen von Häfen und Liegeplätzen
§ 66. Verbotene Schallzeichen
§ 67. Notzeichen
§ 68. Sprechfunk
5. Kapitel Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Gewässer
§ 69. Schifffahrtszeichen
§ 70. Bezeichnung von Hafeneinfahrten und Liegeplätzen
§ 71. Bezeichnung von Gefahrenstellen und von Zonen, die besonderen Zwecken gewidmet sind
6. Kapitel Fahrregeln 1. Abschnitt Allgemeines
§ 72. Begriffsbestimmungen
§ 73. Allgemeine Verhaltensregeln
§ 74. Fahrgeschwindigkeit
§ 75. Kleinfahrzeuge: allgemeine Vorschriften
2. Abschnitt Begegnen, Kreuzen und Überholen
§ 76. Allgemeine Grundsätze
§ 77. Kreuzen
§ 78. Begegnen
§ 79. Begegnen im engen Fahrwasser
§ 80. Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen
§ 81. Überholen: Allgemeine Bestimmungen
3. Abschnitt Weitere Regeln für die Fahrt
§ 82. Wenden
§ 83. Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebengewässern; Liegeplätze
§ 84. Fahrt auf gleicher Höhe und Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
§ 85. Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
§ 86. Vermeidung von Wellenschlag
§ 87. Verbände
§ 88. Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten in Betrieb, an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen sowie an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern
4. Abschnitt Fähren
§ 89. Vorschriften für Fähren
5. Abschnitt Durchfahren von Brücken
§ 90. Durchfahren von Brücken: Allgemeines
§ 91. Durchfahren fester Brücken
6. Abschnitt Beschränkte Sichtverhältnisse
§ 92. Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen; Verwendung von Radar
§ 93. Schallzeichen während der Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen
7. Abschnitt Besondere Regeln
§ 94. Ausweichpflicht
§ 95. Verhalten beim Ausweichen
§ 96. Wasserschifahren und ähnliche Aktivitäten
§ 97. Verhalten gegenüber Fahrgastschiffen
§ 98. Verhalten der Fahrzeuge, von denen aus gefischt wird, und gegenüber Fahrzeugen, von denen aus gefischt wird
§ 99. Verhalten der Taucher und gegenüber Tauchern
§ 100. Beschränkung des Badens, Schwimmens und Sporttauchens
§ 101. Rafting
§ 102. Uferzonen
7. Kapitel Regeln für das Stillliegen
§ 103. Allgemeine Regeln für das Stillliegen
§ 104. Ankern
§ 105. Festmachen
§ 106. Liegestellen für bestimmte Arten von Fahrzeugen
§ 107. Wache und Aufsicht
8. Kapitel Gewässerschutz und Entsorgung von an Bord anfallenden Abfällen
§ 108. Allgemeine Sorgfaltspflicht – Gewässerreinhaltung
§ 109. Beitrag zur Gewässerreinhaltung
§ 110. Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord
§ 111. Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
3. Teil Hafenordnung
§ 112. Verhalten in Häfen
§ 113. Betreten der Fahrzeuge
§ 114. Benützungsbeschränkungen
§ 115. Verhalten bei Gefahr
§ 116. Festmachen
§ 117. Beaufsichtigung der Fahrzeuge
§ 118. Verwendung von Ankern, Trossen, Seilen und Ketten
§ 119. Loswerfen
§ 120. Gebrauch der Propulsionsorgane
§ 121. Landgang
§ 122. Gebrauch von Feuer auf Fahrzeugen
§ 123. Sicherung von Leitungen
§ 124. Verkehr im Hafen
4. Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 125. Übergangsbestimmungen
§ 126. Außerkrafttreten bisheriger Rechtsvorschriften
(Anm.: § 127. Inkrafttreten)
Anlagen und Anhang
Anlage 1 Bezeichnung der Fahrzeuge
Anlage 2 Schallzeichen
Anlage 3 Schifffahrtszeichen
Anlage 4 Bezeichnung der Gewässer
Anhang 1 Sonnenauf- und untergänge