Die Fachausbildung hat einem möglichst hohen Qualitätsanspruch zu genügen. Daher sind bei der Fachausbildung folgende Qualitätskriterien einzuhalten:
1. Die Ausbildung muß praxis- und anwendungsorientiert erfolgen.
2. Der Ausbildung muß ein geschlossenes Gesamtkonzept zugrunde liegen.
3. Die Ausbildung muß lernzielorientiert erfolgen.
4. Die Ausbildung muß modernen methodisch-didaktischen Anforderungen genügen.
5. Lernkontrollen und Prüfungen müssen sich an Lernzielen orientieren.
Rückverweise
SFK-VO · Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte und die Besonderheiten der sicherheitstechnischen Betreuung für den untertägigen Bergbau
§ 6 Anerkennung der Fachausbildung
…soweit dies erforderlich ist, um eine ordnungsgemäße Ausbildung zu gewährleisten. (4) Die Anerkennung ist zu widerrufen, wenn 1. die vorgeschriebenen Auflagen nicht erfüllt werden oder 2. die in Abs. 1 angeführten Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder 3. gegen §§ 2, 3, 4, 7 oder 8 verstoßen wird.…