SEPP-V
Gliederung
1. Abschnitt Prospekte und vergleichbare bewilligungspflichtige Dokumente
§ 4 Elektronischer Nachweis der Prospektbilligung
Zum elektronischen Nachweis der erfolgten Billigung des Prospektes oder sonstigen Dokuments gemäß § 13 Abs. 4 KMG hat die FMA auf dem final zur Billigung vorgelegten Dokument einen Billigungsvermerk mit Amtssignatur anzubringen.
§ 4 SEPP-V · SEPP-V · Secure Electronic Prospectus Portal-Verordnung
§ 4 Elektronischer Nachweis der Prospektbilligung
…§ 4. Zum elektronischen Nachweis der erfolgten Billigung des Prospektes oder sonstigen Dokuments gemäß § 13 Abs. 4 KMG hat die FMA auf dem final…
§ 2 Identifizierung und Authentifizierung des Prospekteinreichers
…§ 2. (1) Vor der erstmaligen Nutzung des SEPP hat sich der Nutzungswerber als Prospekteinreicher oder als eine Prospekteinreicher vertretende natürliche Person zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung zur Nutzung des SEPP erfolgen die…
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