SEPP-V
Gliederung
1. Abschnitt Prospekte und vergleichbare bewilligungspflichtige Dokumente
§ 1 Secure Electronic Prospectus Portal (SEPP) und Verordnungszweck
(1) Das in diesem Abschnitt geregelte Secure Electronic Prospectus Portal (SEPP) ist eine webbasierte Applikation der FMA zur eindeutigen technischen Zuordnung eines Prospektes, der elektronisch mittels automationsunterstützter Datenübermittlung bei der FMA vorgelegt wird, ebenso wie der sonstigen zur Billigung vorgelegten Dokumente zu einem bestimmten Emittenten.
(2) Die webbasierte Applikation dient der elektronischen Kommunikation zwischen demjenigen, der die Dokumente zur Billigung vorlegt (im Folgenden: Prospekteinreicher) und der FMA gemäß § 13 Abs. 4 dritter Satz des Kapitalmarktgesetzes – KMG 2019, BGBl. I Nr. 62/2019, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 27/2026. Sie ist über die offizielle Internetdomäne der FMA ( https://www.fma.gv.at/ ) zu nutzen.
§ 1 SEPP-V · SEPP-V · Secure Electronic Prospectus Portal-Verordnung
§ 1 Secure Electronic Prospectus Portal (SEPP) und Verordnungszweck
…§ 1. (1) Das in diesem Abschnitt geregelte Secure Electronic Prospectus Portal (SEPP) ist eine webbasierte Applikation der FMA zur eindeutigen technischen Zuordnung eines Prospektes, der elektronisch mittels automationsunterstützter Datenübermittlung bei der FMA vorgelegt wird, ebenso wie der…
§ 5 Schlussbestimmungen
…§ 5. (1) Bei allen in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für jedes Geschlecht in gleicher Weise. (2) Die Verordnung tritt mit 1. …
§ 4a Whitepapers, Marketingmitteilungen und vergleichbare mitteilungspflichtige Dokumente
… 4a. Die Übermittlungen von Whitepapers, Marketingmitteilungen und vergleichbaren mitteilungspflichtigen Dokumenten gemäß Art. 4 Abs. 3 dritter Unterabsatz, Art. 8 Abs. 1 und 2 und Art. 12 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU…
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