Antragsberechtigt für die Aufnahme in das Verzeichnis gemäß § 14 Abs. 3 Z 11 SeilbG 2003 von Personen oder Stellen, die berechtigt sind, Sicherheitsberichte zu erstellen, sind:
1. akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen im Rahmen des fachlichen Umfanges ihrer Akkreditierung;
2. Ziviltechniker im Rahmen ihrer Befugnisse;
3. Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) im Rahmen ihrer Befugnisse.
Rückverweise
SeilBEV · Seilbahn Bauentwurfsverordnung
§ 13 Meldepflichten und Widerruf
… 1 sind der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unverzüglich zu melden. (2) Liegen die Voraussetzungen gemäß den §§ 9 oder 12 nicht mehr vor, ist dies der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unverzüglich zu melden. (3) Die Eintragung in das…
§ 11 Eintragung
…1) Im Rahmen des Ansuchens auf Eintragung als Sicherheitsberichtersteller haben die Antragsteller gemäß § 9 Z 1 und 3 alle natürlichen Personen bekannt zu geben, welche die Voraussetzungen gemäß den §§ 10 und 12 erfüllen und für…