§ 8 Formale Anforderungen
In Kraft seit 01. Juli 2021
Up-to-date
(1) Der Sicherheitsbericht ist von einer im Verzeichnis gemäß § 14 Abs. 3 Z 11 SeilbG 2003 eingetragenen Person oder Stelle zu erstellen.
(2) Der Sicherheitsbericht muss von einer vom antragstellenden Seilbahnunternehmen unabhängigen Person oder Stelle erstellt werden.
Rückverweise
SeilBEV · Seilbahn Bauentwurfsverordnung
§ 23 Übergangsbestimmungen
…Stellen können über Antrag, unter Entfall der in den §§ 10 und 18 geforderten Nachweise, in die Verzeichnisse gemäß den §§ 8 und 17 eingetragen werden. Ein solcher Antrag kann nur bis zum Ablauf der in § 24 Abs. 2 genannten (dreimonatigen) Frist gestellt werden…