Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat ein Verzeichnis über Personen zu führen, die zur Erstellung von Gutachten für die Fachbereiche Seilbahntechnik oder seilbahnspezifische Elektro- und Sicherungstechnik berechtigt sind.
Rückverweise
SeilBEV · Seilbahn Bauentwurfsverordnung
§ 18 Anforderungen
…In das Verzeichnis gemäß § 17 können nur Personen eingetragen werden, die: 1. für den Fachbereich der Seilbahntechnik über einen positiven Abschluss a) eines Studiums an einer Universität aus dem Bereich…
§ 20 Meldepflichten und Widerruf
…und Technologie unverzüglich zu melden. (2) Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat die Eintragung in das Verzeichnis gemäß § 17 zu widerrufen, wenn sie Bedenken hinsichtlich der Verlässlichkeit und Eignung hat oder die Person oder Stelle die Voraussetzungen gemäß § 16 Abs. 4…
§ 19 Eintragung
…§ 18 genannten Voraussetzungen nachgewiesen, hat die Eintragung in das von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gemäß § 17 geführte Verzeichnis zu erfolgen.…