§ 62 Überprüfung der Quartierräume
In Kraft seit 15. April 1981
Up-to-date
Der Bundesminister für Verkehr kann eine Besichtigung vornehmen und die Einhaltung der Bestimmungen über die Quartierräume fallweise überprüfen, insbesondere dann, wenn diese wesentlich verändert oder umgebaut worden sind.
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