§ 193 Gültigkeitsdauer
In Kraft seit 15. April 1981
Up-to-date
Die Gültigkeitsdauer des ärztlichen Zeugnisses beträgt höchstens fünf Jahre, für Minderjährige höchstens ein Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt der Ausstellung. Läuft die Gültigkeitsdauer eines Zeugnisses während einer Reise ab, so bleibt es bis zu deren Ende in Kraft.
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