§ 178 Inhalt
In Kraft seit 15. April 1981
Up-to-date
In das Deviations-Tagebuch sind grundsätzlich nach dem Muster der Anlage 23 mindestens einzutragen
1. Name und Unterscheidungssignal des Schiffes;
2. Angaben über die an Bord befindlichen Magnetkompasse;
3. zur Kontrolle des anliegenden Kurses angestellte Deviationsbeobachtungen;
4. zur Verfolgung der Änderungen der Koeffizienten B und C gemachte Beobachtungen, dh. die Beobachtungen der Deviationen auf den Kompaßkursen Ost und West bzw. Nord und Süd;
5. die bei vollständigen Rundschwojungen bei gleichmäßig ruhiger Lage des Schiffes erhaltenen Deviationsbestimmungen, die auch für die Kontrolle der Mißweisungskarten und der magnetischen Angaben in Seekarten von Bedeutung sind.
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