Anl. 2 Nautische Geräte, Instrumente und Drucksachen, die ständig an Bord mitzuführen sind
In Kraft seit 15. April 1981
Up-to-date
Anlage 2 |
§ 12 Abs. 1 |
(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
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