Anlage 18 |
§ 167 Abs. 3 Z 2 |
Die Bordapotheke der Jachten muß für die Fahrtbereiche 3 und 4 folgende Mindestausrüstung umfassen:
1. Medikamente gegen:
Blutunterdruck
Grippe und Erkältungskrankheiten
Mund-, Rachenraum-Entzündungen
Nasen-, Ohren-Erkrankungen
Kleinere Wunden (Behandlung)
Wunddesinfektion (Jodtinkturersatz)
Schmerzzustände, allgemeine, krampfartige
Schlafstörungen
Unruhezustände
Seekrankheit (Tabletten und Zäpfchen)
Salbe gegen Verbrennungen
Durchfall und Verstopfung
Salbe gegen Augenbindehautentzündungen
2. Verbandzeug und Ausrüstung:
je 3 Mullbinden 5, 8 und 10 cm breit
10 sterile Mullkompressen
Hansaplast 6 und 8 cm breit
1 m Leukoplast 5 cm breit
1 m Leukovlies 5 cm breit
je 1 elastische Binde 8 und 10 cm breit, 4 m lang
Verbandschere
Gaze
Watte
Pflasterschnellverbände (Strips)
Verbandtuch (Dreiecktuch)
Thermometer
Sicherheitsnadeln
Verbandpäckchen verschiedener Größen
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