§ 13
In Kraft seit 04. Dezember 2004
Up-to-date
Als verantwortliche Betriebsleiter oder Betriebsleiter-Stellvertreter dürfen auch Personen bestellt werden, die über kein Betriebsleiterpatent verfügen, sofern die Voraussetzungen gemäß § 12 vorliegen.
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