B1638/02—VfGH Entscheidung
25. Februar 2003
…der paritätischen Schiedskommission kalenderjährlich abwechselnd von der Ärztekammer sowie von der Gebietskrankenkasse des betreffenden Landes zu führen. Wie sich aus §5 Abs1 iVm §4 Abs1 SchKV ergibt, werden die Kanzleigeschäfte in Jahren mit gerader Jahreszahl von der Ärztekammer geführt, in Jahren mit ungerader Jahreszahl von der Gebietskrankenkasse. Welche Stelle als Geschäftsstelle…