§ 26 Rechtliche Stellung und Sitz
In Kraft bis 31. August 2010
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SchKV
Gliederung
4. Abschnitt Geschäftsordnung der Bundesschiedskommission
§ 26 Rechtliche Stellung und Sitz
Auf Grund der §§ 346 Abs. 1, 348f und 351 ASVG wird eine Bundesschiedskommission mit dem Sitz in Wien errichtet.
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