§ 18 Rechtliche Stellung und Sitz
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
SchKV 2014
Gliederung
3. Abschnitt Geschäftsordnung der Bundesschiedskommission
§ 18 Rechtliche Stellung und Sitz
Auf Grund der §§ 343d Abs. 1, 346, 348f und 351 ASVG wird eine Bundesschiedskommission mit dem Sitz in Wien errichtet.
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