§ 11 Unionsbefähigungszeugnis für Leichtmatrosin bzw. Leichtmatrose
In Kraft seit 30. Juni 2023
Up-to-date
Über Antrag gemäß dem Muster in Anlage 6 ist ein Schifferdienstbuch mit der Qualifikation Leichtmatrosin bzw. Leichtmatrose auszustellen oder, sofern ein Schifferdienstbuch bereits vorhanden ist, die Qualifikation in dieses einzutragen, wenn die antragstellende Person
1. das 15. Lebensjahr vollendet hat,
2. über einen Lehrvertrag verfügt und
3. über die medizinische Tauglichkeit gemäß § 21 verfügt.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden