§ 99 Ausbildungsablauf – Berufsmodul
In Kraft seit 13. September 2003
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San-AV
Gliederung
7. Abschnitt Ausbildung im Berufsmodul
§ 99 Ausbildungsablauf – Berufsmodul
Die Ausbildung im Berufsmodul umfasst eine theoretische Ausbildung im Umfang von 40 Stunden in den in der Anlage 9 genannten Unterrichtsfächern.
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