§ 24 Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung – RS
Up-to-date
Ein Modulteilnehmer ist zur kommissionellen Abschlussprüfung vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter zuzulassen, wenn
1. die gesamte theoretische Ausbildung einschließlich der Zwischenprüfung und
2. die praktische Ausbildung
erfolgreich absolviert wurden.
§ 26 San-AV · San-AV · Sanitäter-Ausbildungsverordnung
§ 26 Ablauf der kommissionellen Abschlussprüfung – RS
…einzuladen. Die Einladung ist nachrichtlich der zuständigen gesetzlichen Interessenvertretung zu übermitteln. Den Kommissionsmitgliedern ist vor Beginn der kommissionellen Abschlussprüfung ein Verzeichnis der gemäß § 24 zugelassenen Prüfungskandidaten auszufolgen.…