§ 108 Ausscheiden aus der Ausbildung – Berufsmodul
In Kraft seit 13. September 2003
Up-to-date
San-AV
Gliederung
7. Abschnitt Ausbildung im Berufsmodul
§ 108 Ausscheiden aus der Ausbildung – Berufsmodul
Wird eine Teilprüfung der Abschlussprüfung nach Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten mit “nicht bestanden” beurteilt, scheidet der Modulteilnehmer aus der Ausbildung aus.
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