§ 5 Ermittlung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden
In Kraft seit 10. November 2020
Up-to-date
RnV
Gliederung
2. Hauptstück Schutz vor Radon in Wohngebäuden
§ 5 Ermittlung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden
Für die Ermittlung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden zum Nachweis der Einhaltung des Referenzwertes gemäß § 3 Abs. 1 gelten die Festlegungen der Anlage 2 .
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden