Ausbildung von Radonschutzbeauftragten im Ausmaß von mindestens acht Stunden:
– Grundbegriffe (was ist Radon, Wirkungsweise, Vorkommen, Grundsätze im Schutz vor Radon);
– Rechtliche Grundlagen (Strahlenschutzgesetz, Radonschutzverordnung);
– Aufgaben der/des Radonschutzbeauftragten;
– Durchführung von räumlich bezogenen Radonmessungen (passive und aktive Messgeräte);
– Durchführung von personenbezogenen Radonmessungen (Personendosimetrie);
– Radonexposition von Arbeitskräften;
– Radonschutzmaßnahmen (bauliche Maßnahmen, betriebliche Maßnahmen);
– Informationen zu neuerlichen Erhebungen gemäß § 9;
– Hinweise zur Durchführung der Unterweisung von Arbeitskräften.
Rückverweise
RnV · Radonschutzverordnung
§ 15 Radonschutzbeauftragte
…gemäß § 100 Abs. 4 StrSchG 2020 eine Radonschutzbeauftragte/einen Radonschutzbeauftragten zu benennen. (2) Radonschutzbeauftragte müssen eine Ausbildung gemäß Anlage 6 erfolgreich abgeschlossen haben. (3) Radonschutzbeauftragte haben an Fortbildungsveranstaltungen zu den in Anlage 6 angeführten Fachgebieten im Ausmaß von mindestens vier Stunden in Intervallen…