Nachweisung der sich aus Bauträgervorhaben ergebenden finanziellen
Verpflichtungen
Die in der Voranschlagsvergleichsrechnung der Ausgaben bzw. in der Nachweisung der Vorbelastungen eines haushaltsleitenden Organs unter den Verpflichtungen bzw. Schulden enthaltenen finanziellen Verpflichtungen des Bundes aus Bauträgervorhaben sind von den haushaltsleitenden Organen und geschäftsführenden Organen der Bundesbetriebe getrennt nach Verpflichtungen und Schulden, jeweils kapitel-, ansatz- und postenweise gegliedert, sowie unter Anführung des einzelnen Bauträgervorhabens und der daraus erwachsenden finanziellen jährlichen Belastungen gesondert nachzuweisen. Die Nachweisung ist dem Rechnungshof zu übermitteln.
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