RLV
Gliederung
III. Abschnitt Gliederung, Form und Inhalt der Abschlußrechnung über die voranschlagswirksame Verrechnung
§ 16 Nachweisung der sich aus Leasingverträgen ergebenden finanziellen
Die in der Voranschlagsvergleichsrechnung der Ausgaben bzw. in der Nachweisung der Vorbelastungen eines haushaltsleitenden Organs unter den Verpflichtungen bzw. Schulden enthaltenen finanziellen Verpflichtungen des Bundes aus Leasingverträgen und gleichartigen oder ähnlichen Rechtsgeschäften (§§ 31 Abs. 1 und 33 Abs. 1 BHV 1989) sind von den haushaltsleitenden Organen und geschäftsführenden Organen der Bundesbetriebe getrennt nach Verpflichtungen und Schulden, jeweils kapitel-, ansatz- und postenweise gegliedert, sowie unter Anführung des Leasingvertragsgegenstandes und der daraus erwachsenden finanziellen jährlichen Belastungen gesondert nachzuweisen. Die Nachweisung ist dem Rechnungshof zu übermitteln.
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