BundesrechtVerordnungenRechnungslegungsverordnungIII. Abschnitt Gliederung, Form und Inhalt der Abschlußrechnung über die voranschlagswirksame Verrechnung§ 14

§ 14 Nachweisung über die Gebarung aus zweckgebundenen Einnahmen

In Kraft bis 30. September 2013
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