BundesrechtVerordnungenRechnungslegungsverordnungIII. Abschnitt Gliederung, Form und Inhalt der Abschlußrechnung über die voranschlagswirksame Verrechnung§ 10

§ 10 Nachweisung der von den Ausgaben und Einnahmen

In Kraft bis 30. September 2013
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