Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat dem Rechnungshof betragsmäßige Angaben über die von den Erträgen aus Abgaben in der Untergliederung „Öffentliche Abgaben“ abgezogenen Prämien, Erstattungen und direkt ausbezahlten Absetzbeträgen gegliedert nach Abgabenart und nach gesetzlicher Grundlage zum Stand vom 31. Dezember jedes laufenden und des vorangegangenen Finanzjahres zu übermitteln. Die Veränderungen sind in Euro und in Prozent anzugeben.
Rückverweise
RLV 2013 · Rechnungslegungsverordnung 2013
§ 38 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
…150/1990, anzuwenden, die nach Vorliegen des Bundesrechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2012 gemäß § 9 Abs. 1 letzter Satz RHG mit Ablauf des 30. September 2013 außer Kraft tritt.…
§ 4 Voranschlagsvergleichsrechnungen
…den Ergebnishaushalt und für den Finanzierungshaushalt sind jeweils nach dem zu Grunde liegenden Bundesfinanzgesetz sowie nach den Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gemäß den §§ 30 und 33 BHG 2013 zu gliedern. (2) In der Voranschlagsvergleichsrechnung zum Ergebnishaushalt sind die tatsächlichen Aufwendungen und Erträge den Voranschlagswerten des Ergebnisvoranschlags gegenüberzustellen, in der Voranschlagsvergleichsrechnung zum Finanzierungshaushalt sind…
§ 2 Aufstellung und Vorlage der Abschlussrechnungen
…1) Die Abschlussrechnungen sind zum 31. Dezember des Finanzjahres (Rechnungsabschlussstichtag) von den haushaltsführenden Stellen (§ 101 BHG 2013) aufzustellen. Die haushaltsleitenden Organe haben dem Rechnungshof die Erläuterungen zu 1. den in ihrem Wirkungsbereich erstellten Abschlussrechnungen bis spätestens 15. Februar, 2. den Anhangsangaben…