(1) Der Bundesminister für Finanzen führt zur internen Dokumentation über die einem Unternehmer zugeordneten Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten eine Datenbank über Sicherheitseinrichtungen für die Registrierkassen.
(2) Diese enthält folgende Daten:
1. Name der Unternehmer
2. Ordnungsbegriff der Unternehmer
3. Art der Sicherheitseinrichtung
4. Seriennummern der Signatur- bzw. Siegelzertifikate
5. Identifikationsnummern der Registrierkassen
6. Anzahl der an die Sicherheitseinrichtungen angeschlossenen Registrierkassen
7. Benutzerschlüssel für die Entschlüsselung der mit dem Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 verschlüsselten Daten
8. Datum der Registrierung
9. Beginn und Ende von Ausfällen oder Außerbetriebnahmen der Sicherheitseinrichtungen
10. Betroffene Komponenten von Ausfällen oder Außerbetriebnahmen der Sicherheitseinrichtungen
11. Grund des Ausfalles oder der Außerbetriebnahme der Sicherheitseinrichtungen
12. Daten aus Kontrollen.
(3) Der Bundesminister für Finanzen ist datenschutzrechtlicher Auftraggeber im Sinne des § 4 Z 4 des Datenschutzgesetzes 2000 – DSG 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, für die Datenbank über Sicherheitseinrichtungen für die Registrierkassen. Er hat dessen Einrichtung und Betrieb zu gewährleisten. Die Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BRZ GmbH) ist für die Datenbank über Sicherheitseinrichtungen für die Registrierkassen gesetzliche Dienstleisterin im Sinne der § 4 Z 5 und § 10 Abs. 2 DSG 2000.
Rückverweise
RKSV · Registrierkassensicherheitsverordnung
§ 3 Abkürzungen und Begriffsbestimmungen
…131b Abs. 1 Z 3 BAO 4. Datenbank über Sicherheitseinrichtungen in Registrierkassen: Datenbank des Bundesministeriums für Finanzen, in der die in § 18 Abs. 2 genannten Daten betreffend die Sicherheitseinrichtungen in Registrierkassen und Kontrollen der Sicherheitseinrichtungen festgehalten werden 5. Datenerfassungsprotokoll (DEP): eine im Speicher der Registrierkasse oder…
§ 16 Registrierung der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten und Registrierkassen
…Trust-List und das Signatur- bzw. Siegelzertifikat im Verzeichnis des VDA vorhanden sind, werden diese Daten an die Datenbank über Sicherheitseinrichtungen in Registrierkassen (§ 18) übergeben.…
§ 20 Technische und organisatorische Anforderungen
…Abs. 4, 8 Abs. 2, 9, 16 Abs. 1 und 2, 17 Abs. 1 bis 3, 17 Abs. 7 und 18 sowie die Anlage sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass weder eine Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit noch ein Signatur- bzw. Siegelzertifikat erforderlich sind und, dass einer Kassenidentifikationsnummer…
§ 22 Feststellungsbescheid
…Hilfe der Softwaresignatur (§ 21 Abs. 2) zu identifizieren. (2) Mit Feststellungsbescheid bestätigte geschlossene Gesamtsysteme werden in der Datenbank über Sicherheitseinrichtungen (§ 18) registriert. (3) Kann die Manipulationssicherheit des geschlossenen Gesamtsystems durch das Finanzamt nicht bestätigt werden, ist dem Unternehmer eine einmalige Nachfrist von einem Monat für die…