(1) Der Unternehmer oder sein bevollmächtigter Parteienvertreter hat über FinanzOnline seine Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten und Registrierkassen zu melden. Dazu sind pro Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit die Seriennummer des Signatur- bzw. Siegelzertifikates, die Art der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit und die Kassenidentifikationsnummern der mit den Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten zu verbindenden Registrierkassen bekannt zu geben. Zusätzlich hat der Unternehmer den frei wählbaren Benutzerschlüssel für die Entschlüsselung (Z 8 der Anlage ) der mit dem Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 verschlüsselten Daten im maschinenlesbaren Code über FinanzOnline bekannt zu geben. Ist dem Unternehmer die Meldung über FinanzOnline mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar, hat die Meldung unter Verwendung des amtlichen Vordrucks zu erfolgen.
(2) Erst nach Prüfung, ob für jede gemeldete Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit unter der angegebenen Seriennummer des Signatur- bzw. Siegelzertifikates und dem gültigen Ordnungsbegriff des Unternehmers der VDA in der öffentlichen Trust-List und das Signatur- bzw. Siegelzertifikat im Verzeichnis des VDA vorhanden sind, werden diese Daten an die Datenbank über Sicherheitseinrichtungen in Registrierkassen (§ 18) übergeben.
Rückverweise
RKSV · Registrierkassensicherheitsverordnung
§ 25 Inkrafttreten bzw. Übergangsbestimmung
…mit 1. Jänner 2016 in Kraft. (3) Abweichend von Abs. 1 und 2 treten die § 6, § 15, § 16, § 18, § 21 und § 22 mit 1. Juli 2016 in Kraft. (4) Diese Verordnung wurde gemäß der Richtlinie 98…
§ 6 Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung für die Registrierkasse
…im Datenerfassungsprotokoll. (2) Vor dem 1. April 2017 kann die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung im Sinne Abs. 1 bereits vor der Registrierung (§ 16) vorgenommen werden. Die Registrierung muss bis zum 1. April 2017 erfolgt sein. (3) Wird die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung nach dem 31. März 2017…
§ 17 Bekanntgabe der Außerbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung für die Registrierkasse
…bzw. Siegelerstellungseinheit (Abs. 4) nicht mehr möglich, hat der Unternehmer eine neue Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit zu beschaffen (§ 15), zu registrieren (§ 16) und eine neuerliche Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung im Sinne der § 6 Abs. 1 bis 4 durchzuführen. Ist der zuletzt getätigte Barumsatz aus dem…