BundesrechtVerordnungenRecycling-BaustoffverordnungAnl. 2

Anl. 2

Qualitätsklasse
Parameter Einheit U A U B
Eluat bei L/S 10
pH-Wert 7,5 1) bis 12,5 2)
el. Leitfähigkeit mS/m 150 2) 3) 150 2) 3)
Chrom ges. mg/kg TM 0,60 1,0 4)
Kupfer mg/kg TM 1,0 2,0
Nickel mg/kg TM 0,40 0,60
Ammonium-N mg/kg TM 4,0 8,0
Chlorid mg/kg TM 800 1 000
Nitrit-N mg/kg TM 2,0 2,0
Sulfat mg/kg TM 2 500 6 000 4 ) 5 )
TOC mg/kg TM 100 200
Gesamtgehalt
Blei mg/kg TM 150 150/500 6 ) 7 )
Chrom ges. mg/kg TM 90/300 7 ) 90/700 7 )
Kupfer mg/kg TM 90/300 7 ) 90/500 7 )
Nickel mg/kg TM 60/100 7 ) 60 8 )
Quecksilber 9 ) mg/kg TM 0,70 0,70
Zink mg/kg TM 450 450
KW-Index 10 ) mg/kg TM 150 200
∑16PAK (EPA) mg/kg TM 12,0 20
Verunreinigung
FL 11 ) cm 3 /kg ≤ 4 ≤ 5
Rg+X 12 ) M-% ≤ 1 ≤ 1
Qualitätsklasse
Parameter Einheit U-E
Eluat bei L/S 10
pH-Wert 7,5 1 ) bis 12,5 2 )
el. Leitfähigkeit mS/m 150 2 ) 3 )
Chrom ges. mg/kg TM 0,60
Cobalt mg/kg TM 1,0
Kupfer mg/kg TM 1,0
Molybdän mg/kg TM 0,50
Nickel mg/kg TM 0,40
Ammonium-N mg/kg TM 4,0
Chlorid mg/kg TM 800
Fluorid mg/kg TM 10
Nitrit-N mg/kg TM 2,0
Sulfat mg/kg TM 2 500
TOC mg/kg TM 100
KW-Index mg/kg TM 5,0
anionenak. Tenside – MBAS 13 ) mg/kg TM 1,0
Gesamtgehalt
Arsen mg/kg TM 50/200 7 )
Blei mg/kg TM 150/500 6 ) 7 )
Cadmium mg/kg TM 2,0/4,0 7 )
Chrom ges. mg/kg TM 300/700 7 )
Cobalt mg/kg TM 50 8 )
Kupfer mg/kg TM 100/500 7 )
Nickel mg/kg TM 100 8 )
Quecksilber 9 ) mg/kg TM 1,0/2,0 7 )
Zink mg/kg TM 500/1 000 7 )
TOC mg/kg TM 30 000
KW-Index 10 ) mg/kg TM 150
∑16PAK (EPA) mg/kg TM 12,0
Benzo(a)pyren mg/kg TM 1,2
Verunreinigung
FL 11 ) cm 3 /kg ≤ 5
Rg+X 12 ) M-% ≤ 1
Qualitätsklasse
Parameter Einheit H-B
Eluat bei L/S 10
pH-Wert mg/kg TM bis 12,5 2 )
Chrom ges. mg/kg TM 1,0 4 )
Kupfer mg/kg TM 2,0
Ammonium-N mg/kg TM 8,0
Chlorid mg/kg TM 1 000
Sulfat mg/kg TM 6 000
TOC mg/kg TM 200
Gesamtgehalt
Blei mg/kg TM 150/500 6 ) 7 )
Chrom ges. mg/kg TM 90/700 7 )
Kupfer mg/kg TM 90/500 7 )
Nickel mg/kg TM 60 8 )
Quecksilber mg/kg TM 0,70
Zink mg/kg TM 450
KW-Index 10 ) mg/kg TM 200
∑16PAK (EPA) mg/kg TM 20
Verunreinigung
FL 11 ) cm 3 /kg ≤ 5
Rg+X 12 ) M-% ≤ 1
Qualitätsklasse
Parameter Einheit B-B B-C B-D
Eluat bei L/S 10
pH-Wert 7,5 1 ) bis 12,5 2 ) bis 12,5 2 )
el. Leitfähigkeit mS/m 150 2 ) 3 ) 150 2 ) 3 ) 150 2 ) 3 )
Chrom ges. mg/kg TM 1,0 1,0 1,0
Kupfer mg/kg TM 2,0 2,0 2,0
Molybdän mg/kg TM 0,50
Ammonium-N 9 ) mg/kg TM 8,0 8,0 8,0
Chlorid 9 ) mg/kg TM 1 000 1 000 1 000
Fluorid mg/kg TM 10,0
Nitrit-N 9 ) mg/kg TM 2,0 2,0 2,0
Sulfat 9 ) mg/kg TM 6 000 6 000 6 000
Gesamtgehalt
Blei mg/kg TM 150/500 6 ) 7 ) 150/500 6 ) 7 ) 500
Chrom ges. mg/kg TM 90/700 7 ) 90/700 7 ) 2 500
Kupfer mg/kg TM 90/500 7 ) 90/500 7 ) 500
Nickel mg/kg TM 60 8 ) 60 8 ) 500 8 )
Quecksilber 9 ) mg/kg TM 0,70 0,70 0,70
Zink mg/kg TM 450 450 450
KW-Index 10 ) 14 ) mg/kg TM 200 200 200
∑16PAK (EPA) mg/kg TM 20 300 15 ) 20/300 15 )
Verunreinigung
FL 11 ) cm 3 /kg ≤ 5 ≤ 5 ≤ 5
Rg+X 12 ) M-% ≤ 1 ≤ 1 ≤ 1
Qualitätsklasse
Parameter Einheit D
Eluat bei L/S 10
pH-Wert bis 12,5
Barium mg/kg TM 20
Cadmium mg/kg TM 0,040
Chrom gesamt mg/kg TM 0,30
Cobalt mg/kg TM 1,0
Molybdän mg/kg TM 0,50
Thallium mg/kg TM 0,10
Vanadium mg/kg TM 1,0
Wolfram mg/kg TM 1,50
Fluorid mg/kg TM 10,0
Gesamtgehalt
Cadmium mg/kg TM 1,10
Chrom gesamt mg/kg TM 2 500
Molybdän mg/kg TM 50
Thallium mg/kg TM 50
Wolfram mg/kg TM 450

_____________________________

1) Für natürliches, nicht verunreinigtes Gestein gilt der pH-Wertebereich ab 6,5.

2) Bei Überschreitung des pH-Wertes und/oder der elektrischen Leitfähigkeit kann bei frischgebrochenen betonhaltigen Recycling-Baustoffen eine Schnellkarbonatisierung in Anlehnung an die ÖNORM S 2116-3 „Untersuchung stabilisierter Abfälle, Teil 3: Schnellkarbonatisierung“, ausgegeben am 1. Jänner 2010, durchgeführt werden. In diesem Fall hat eine nochmalige Eluatuntersuchung zu erfolgen. Jedenfalls müssen nach der Karbonatisierung die Grenzwerte eingehalten werden. Dies gilt sowohl für den pH-Wert als auch für die elektrische Leitfähigkeit.

3) Bei einem pH-Wert zwischen 11,0 und 12,5 beträgt der Grenzwert für die elektrische Leitfähigkeit 200 mS/m.

4) Für Recycling-Baustoffe, die mehr als 50 M-% Ziegel enthalten, gilt keine Begrenzung.

5) Bei einem Ca/SO4-Verhältnis von ≥ 0,43 im Eluat gilt ein Grenzwert von 8 000 mg/kg TM.

6) Bei einem geogen bedingten Gehalt an Blei, der den Wert von 150 mg/kg TM überschreitet, ist der Parameter Blei im Eluat zu bestimmen und ein Grenzwert von 0,3 mg/kg TM einzuhalten.

7) Für geogen bedingte Gehalte in Gesteinskörnungen gilt der höhere Wert.

8) Für geogen bedingte Gehalte gilt keine Begrenzung.

9) Bei Ausbauasphalt ist dieser Parameter nicht anzuwenden.

10) Wird der Grenzwert für den KW-Index (C10-C40) aufgrund von bituminösen Anteilen überschritten, so ist dieser Wert für die Beurteilung des Materials nicht maßgeblich, sofern der (flüchtigere) Anteil an C10-C17 75 mg/kg TM bei der Qualitätsklasse U-A und 100 mg/kg TM bei der Qualitätsklasse U-B für den KW-Index nicht überschreitet. In diesem Fall ist im Prüfbericht das Ergebnis für C10-C17 sowie der Asphaltanteil in M-% anzugeben. Alternativ ist bei einem Recycling-Baustoff RA (recycliertes gebrochenes Asphaltgranulat) mit einem Asphaltanteil von mehr als 90 M-% der Parameter KW-Index nicht anzuwenden. Statt dessen gilt ein KW-Index im Eluat von 2 mg/kg TM bei der Qualitätsklasse U-A und ein KW-Index im Eluat von 5 mg/kg TM bei der Qualitätsklasse U-B.

11) Schwimmendes Material, bestimmt nach dem Stand der Technik

12) Glas und sonstige Materialien, bestimmt nach dem Stand der Technik

13) Auf die Bestimmung des Parameters kann verzichtet werden, wenn von der externen befugten Fachperson oder Fachanstalt begründet werden kann, dass aufgrund der Abfallherkunft bzw. des Entstehungsprozesses des Abfalls kein Verdacht auf eine Verunreinigung mit dem jeweiligen Stoff vorliegt.

14) Bei einem Recycling-Baustoff RA (recycliertes gebrochenes Asphaltgranulat) mit einem Asphaltanteil von mehr als 90 M-% ist der Parameter KW-Index nicht anzuwenden.

15) Der Grenzwert von 300 mg/kg TM gilt für Gesteinskörnungen (insbesondere Ausbauasphalt), die in eingehausten Heißmischanlagen mit Dämpfeerfassung und behandlung aus dem Mischprozess eingesetzt werden. Die Dämpfeerfassung und behandlung muss die Freisetzung von Schadstoffen, insbesondere TOC, KW und PAK, nach dem Stand der Technik verhindern. Das Asphaltmischgut hat den Grenzwert von 20 mg/kg TM einzuhalten.

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