(1) Ziel dieser Verordnung ist die Schaffung eines Systems zur Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente, um einen angemessenen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
(2) Durch diese Verordnung werden folgende unionsrechtliche Rechtsetzungsakte in österreichisches Recht umgesetzt:
1. Richtlinie 2006/117/EURATOM über die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente, ABl. Nr. L 337 vom 05.12.2006 S. 21,
2. Entscheidung der Kommission 2008/312/EURATOM, ABl. Nr. L 107 vom 17.04.2008 S. 32,
3. Richtlinie 2011/70/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, ABl. Nr. L 199 vom 02.08.2011 S. 48.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden