§ 6 Verwendete Werkzeuge
In Kraft seit 26. Juli 2019
Up-to-date
(1) Qualifizierte Stellen haben für eine Überprüfung geeignete Werkzeuge zu verwenden, die den Stand der Technik berücksichtigen.
(2) Antragstellerinnen haben darzulegen, welche Werkzeuge für Überprüfungen verwendet werden sollen.
Rückverweise
QuaSteV · Verordnung über qualifizierte Stellen
§ 3 Erfordernisse einer qualifizierten Stelle
…1) Qualifizierte Stellen müssen befähigte sicherheitsüberprüfte Prüfer (§ 4) einsetzen, Sicherheitsvorkehrungen (§ 5) treffen, geeignete Werkzeuge (§ 6) verwenden sowie einen geeigneten Prüf- (§ 7) und Meldeprozess (§ 8) anwenden, um in ihrem Aufgabenbereich gemäß § 9 Abs. 2…